Das Lieferkettengesetz: Gründe, Funktionen, Umsetzung
Gründe für ein Lieferkettengesetz
Bereits im Juni 2011 haben die Vereinten Nationen Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet, welche die Verletzung von Menschenrechten durch Unternehmen verhindern sollen. Diese Leitprinzipien zielten darauf ab, die staatlichen Pflichten sowie die unternehmerische Verantwortung in globalen Lieferketten zu definieren.
Da die Leitlinien offen lassen, ob die Verantwortung freiwillig oder verbindlich übernommen werden soll, hatte Deutschland zunächst auf ein Gesetz verzichtet. Umfrageergebnissen zufolge, erfüllen bislang jedoch zu wenige Unternehmen die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht. Der Koalitionsplan der Regierung sieht daher vor weitere gesetzliche Regelungen auf den Weg zu bringen.
Die folgenden Gründe sprechen für eine gesetzliche Regulierung:
- Geringes (freiwilliges) Engagement: Weniger als 20 Prozent der Unternehmen erfüllen die Vorgaben.
- Fehlende Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme: Wer Schäden anrichtet muss sich dafür verantworten. In den vergangenen Jahren ereigneten sich weltweit immer wieder Katastrophen, an denen deutsche Unternehmen durch ihre Geschäftstätigkeit (direkt oder indirekt) beteiligt waren.
- Menschenrechtsverletzungen dürfen kein Wettbewerbsvorteil sein: Weltweit müssen 152 Millionen Kinder laut Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) unter Bedingungen arbeiten, die sie ihrer elementaren Rechte und Chancen berauben.
- Deutschland als Vorreiter: Deutschland ist nach den USA und China das drittgrößte Importland und nimmt somit eine wichtige Rolle im globalen Lieferkettennetzwerk ein. Frankreich, Großbritannien und die USA haben die Verantwortung in Lieferketten bereits gesetzlich geregelt. Die Niederlande bereiten ein Gesetz vor.
„Die Ausbeutung von Mensch und Natur sowie Kinderarbeit darf nicht zur Grundlage einer globalen Wirtschaft und unseres Wohlstandes werden.“
Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller
Funktionen des Lieferkettengesetzes
Das Lieferkettengesetz soll die Unternehmen in die Verantwortung nehmen und diese verpflichten, ihre Aktivitäten daraufhin zu überprüfen, ob sie sich nachteilig auf Menschenrechte auswirken.
Die folgenden drei Funktionen des Gesetzes sollen dabei faire Lieferketten gewährleisten:
- Definition der Pflichten: Das Lieferkettengesetz soll definieren welche Pflichten Unternehmen beim Schutz von Menschenrechten haben und wie sie diesen in ihren Lieferketten nachkommen können.
- Berichterstattung: Unternehmen sollen über Ihre Anstrengungen Bericht erstatten.
- Stärkung der Arbeitsrechte: Das Gesetz soll die Rechte von Arbeitern vor Gericht stärken und einen Weg eröffnen, Schadensersatzansprüche in Deutschland geltend zu machen.
Umsetzung des Lieferkettengesetzes
Was sollen die Unternehmen also machen und wie sollten Sie die Umsetzung angehen? Würde das Gesetz in Kraft treten, müssen die Firmen Verfahren entwickeln, um Risikofelder zu identifizieren. Als Risikofelder sind etwa Zwangs- und Kinderarbeit, Diskriminierung, Verstöße gegen den Arbeitsschutz und die Schädigung der Gesundheit und Umwelt zu nennen.
Das Lieferkettengesetz sieht vor, dass die Unternehmen geeignete Maßnahmen ergreifen, um negativen Auswirkungen vorzubeugen und die Geschäftsbeziehungen sauber zu halten. Einmal im Jahr müssen die Unternehmen öffentlich darüber Bericht erstatten, wie Menschenrechtsverletzungen verhindert werden. Kommt es entlang der Lieferkette zu einer Verletzung der Menschenrechte, obwohl das Unternehmen im Rahmen der tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten alles Angemessene getan hat, haftet es dagegen nicht.
Um die Einhaltung des Gesetzes zu gewährleisten, ist es ratsam als Unternehmen auf eine softwaregestützte Umsetzung zu setzen.
Die Software ibi systems iris unterstützt dabei ganzheitlich. Es können Prüfungen auf Basis von individuellen Katalogen für das Lieferkettengesetz angelegt und durchgeführt werden. Im Rahmen der Prüfung werden Risiken identifiziert, bewertet und mit Hilfe von Maßnahmen behandelt.
So wird etwa ein konkretes Risiko zum Thema Arbeitsschutz hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenauswirkung zunächst bewertet. Nachdem die Bewertung vorliegt, können Maßnahmen zur Behandlung definiert werden. Nach Umsetzung der Maßnahmen wird das Risiko dann erneut bewertet. Dadurch lässt sich feststellen, welche Auswirkung die ergriffene(n) Maßnahme(n) auf das Risiko hatte (z. B. Reduktion der Eintrittswahrscheinlichkeit).
Alle so erfassten Risiken werden in einer Heatmap sowie in einer filterbaren Liste dargestellt und sind als Bericht exportierbar. Die kritischen Risiken sind also sofort ersichtlich und der Bewertungs- und Behandlungsverlauf der Einzelrisiken jederzeit einsehbar.
Durch die Unterstützung der Software ibi systems iris ist ein strukturiertes Vorgehen garantiert. Die erforderlichen Berichte sind mit wenigen Klicks erzeugbar und der Überblick über den aktuellen Stand ist stets gewährleistet.
Fazit
Nach dem vorgesehenen Gesetz kann die zuständige Bundesbehörde Bußgelder verhängen, wenn die ergriffenen Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte nicht ausreichen. Unternehmen, gegen die ein höheres Bußgeld verhängt wurde, sollen darüber hinaus für eine gewisse Zeit von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.
Teile der Wirtschaft lehnen das Vorhaben für ein solches Gesetz dennoch strikt ab. Es wird kritisiert, dass Unternehmen für das Verhalten Dritter in Haftung genommen werden könnten, auf die sie gar keinen direkten Einfluss haben.
Um Bußgelder zu vermeiden und Imageschäden vorzubeugen ist es in jedem Fall sinnvoll für die Umsetzung des Lieferkettengesetzes zu sorgen. Dafür sind angemessene Prozesse zu etablieren und notwendige Maßnahmen zu ergreifen. Die Software ibi systems iris kann bei der Umsetzung und Berichterstattung erheblich unterstützen.
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Quellen: