DSGVO zieht erste ernsthafte Strafen nach sich

Bußgeldregelungen bei Verletzung der Pflichten des Verantwortlichen

Regelungen zu den Bußgeldern sind in Artikel 83 der DSGVO zu finden. Geldbußen müssen demnach wirksam, verhältnismäßig, aber auch abschreckend sein.

  • Bei Verstößen gegen die Pflichten des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters werden Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro fällig oder bei Unternehmen von bis zu zwei Prozent des weltweiten Umsatzes des Vorjahres. Der jeweils höhere Betrag zählt.
  • Das Gleiche gilt, wenn Zertifizierungsstellen oder Überwachungsstellen ihre Pflichten verletzen.
  • In diesen Bereich fällt auch die Einhaltung der Vorschrift, dass Kinder erst ab 16 Jahren selbst in die Datenverarbeitung einwilligen dürfen. Das hatte übrigens auch Auswirkungen auf die Nutzung von Facebook und WhatsApp.
  • Beispiele: fehlendes Vorhandensein eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten, unzureichende Sicherheitsvorkehrungen bei der Datenverarbeitung oder nichtrdnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben durch den betrieblichen Datenschutzbeauftragten.

Ausgangslage

Die im Jahr 2016 verabschiedete europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schafft einen gemeinsamen rechtlichen Rahmen für das Datenschutzrecht innerhalb der Europäischen Union (EU). Dabei ergeben sich für viele Unternehmen Veränderungen und neue Pflichten. Ein besonderes Augenmerk sollte dabei auf den verfolgten risikobasierten Ansatz hinsichtlich technisch-organisatorischer Maßnahmen gelegt werden.

Seit dem 25. Mai 2018 ist die neue DSGVO direkt anwendbar. Somit löst das neue EU-Recht das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG) ab. Gleichzeitig zur neuen DSGVO tritt ferner eine neue Fassung des BDSG in Kraft, welches die DSGVO konkretisiert. Des Weiteren sind Neuerungen mit der EU-e-Privacy- Verordnung abzusehen. Dabei sorgte die neue Regelung nicht nur für eine einheitliche Datenschutzregelung innerhalb der EU, sondern auch für Furore und Verängstigungen, denn die Regelungen erscheinen kompliziert und die Strafmaßnahmen im Fall von Verstößen sind empfindlich.

Bußgeldregelungen bei Verstößen gegen Grundsätze der Datenverarbeitung

Härter sind die Strafen im Falle eines Verstoßes gegen die Grundsätze der Datenverarbeitung. Der Fokus liegt hierbei auf der Frage ob Daten überhaupt erhoben bzw. verarbeitet werden dürfen und hierfür die entsprechenden Bestimmungen eingehalten wurden.

  • Wer Daten verarbeitet, obwohl er es eigentlich gar nicht darf, muss mit Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro rechnen oder bis zu vier Prozent des Unternehmensumsatzes des Vorjahres. Auch hier gilt der Betrag, der höher ist.
  • Wer sich einer Anweisung der Aufsichtsbehörde widersetzt, muss mit denselben Bußgeldern rechnen.
  • Vergehen in dieser Kategorie liegen beispielsweise vor, wenn Daten ohne vorherige Einwilligung des Betroffenen verarbeitet werden oder die Rechte des Betroffenen verletzt werden.
  • Das kann schon der Fall sein, wenn ein Unternehmen seiner Informationspflicht gegenüber den Betroffenen über die Datenverarbeitung nicht nachkommt oder es kein Löschkonzept gibt. Betroffene haben das Recht auf Vergessenwerden, wenn der Zweck für die Datenverarbeitung weggefallen ist.
  • Dieselben Strafen werden verhängt, wenn personenbezogene Daten in Drittländer oder internationale Organisationen übermittelt werden und die extra dafür vorgesehenen Paragrafen der DSGVO missachtet werden.

Die Schonfrist ist vorbei

Die erste Zeit der Zurückhaltung ist vorbei. Das erste höhere Bußgeld in Europa kam von der Datenschutzbehörde in Portugal. Aufgrund mangelhafter Zugriffsbeschränkungen wurde ein Bußgeld von 400.000 Euro gegen ein Krankenhaus verhängt. Im November 2018 wurde in Baden-Württemberg das erste Bußgeld nach Art 83. DSGVO verhängt. Und auch gegen den Internetriesen Google wurde in Frankreich eine Rekordstrafe in Höhe von 50 Millionen Euro verhängt.

Zahlreiche Verfahren laufen noch – allein in Bayern sind es über 80. Dabei wurde der Großteil der Verfahren durch Beschwerden Betroffener ausgelöst. Bußgelder, Schadenersatzforderungen bis hin zu Freiheitsstrafen bei Vorsatz.

Werden Sie aktiv!

Das Risiko infolge mangelhafter Datenverarbeitung oder suboptimaler Datensicherheit zur Rechenschaft gezogen zu werden, ist deutlich gestiegen. Folgende strategische Überlegungen sollten Unternehmen treffen:

Effektive Umsetzung der DSGVO

„Angriff ist die beste Verteidigung“. Um Strafen zu vermeiden sollten die Anforderung der DSGVO und der jeweiligen nationalen Vorschriften erfolgreich umgesetzt werden. Nicht nur belastbare Strukturen und Prozesse, sondern auch ein effektives Datenschutz- bzw. Compliance-Managementsystem sind unerlässlich.

Schwachstellen identifizieren

Wie bereits erwähnt entsteht der Großteil der Bußgeldverfahren durch die Beschwerde betroffener Personen. Es ist daher ratsam gerade in besonders gefährdeten Bereichen, bspw. Beschwerden von Beschäftigten, besonders genau hinzusehen. Ein besonderes Konfliktpotential bergen Kontrollmechanismen.

Prozessorientierte Dokumentation

Mit der neuen DSGVO wurde das sogenannte Rechenschaftsprinzip, Art. 5 Abs. 2 DSGVO, eingeführt. Die verantwortliche Person, häufig die Unternehmensleitung, muss durch eine umfangreiche Dokumentation nachweisen, dass die Datenschutzregel eingehalten werden. Neben Verfahrensverzeichnisses bis hin zu Checklisten für eventuelle Datenschutzpannen- die Liste ist lang und die Dokumentation daher unübersichtlich. Medienbrüche, Informationsverluste und ein damit einhergehendes steigendes Risikopotential sind die Folge.

Fazit

Unternehmen sollten daher nicht tatenlos abwarten, sondern auf professionelle Unterstützung bauen. Die Anforderungen hieran sollten nicht zu niedrig liegen, denn die Verantwortung für die korrekte Umsetzung des Datenschutzes liegt ausschließlich beim Unternehmen selbst.

ibi systems iris ist eine ISMS- und GRC-Software durch die Sie nicht nur die Einhaltung der DSGVO mittels Audits überprüfen, sondern gleichzeitig Schwachstellen und Risiken erkennen und mittels geeigneter Maßnahmen beseitigen. ibi systems iris unterstützt damit nachgewiesen die Einhaltung der Anforderungen der DSGVO.

 

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Quellen:

  • Art. 82 DSGVO: Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen, Online im Internet: https://dsgvo-gesetz.de/art-83-dsgvo/, Abfrage: 04.02.2018, 15:49 Uhr.
  • IHK Osnabrück, Emsland, Grafschaft Bentheim: Stichtag 25. Mai 2018: EU-Datenschutzrecht, Online im Internet: https://www.osnabrueck.ihk24.de/blob/osihk24/recht_und_fair_play/recht/Downloads/3936174/8b15a20815b682588d036e5076d51a72/Ueberblick-EU-DSGVO-data.pdf, Abfrage: 05.02.2018, 15:07 Uhr.
  • ePrivacy-Verordnung: Die Ergänzung zur EU-Datenschutzverordnung, Online im Internet: https://www.datenschutz.org/eprivacy-verordnung/, Abfrage: 13.02.2019, 10:44 Uhr.
  • DSGVO-Verstoß: Krankenhaus in Portugal soll 400.000 Euro zahlen, Online im Internet: https://www.heise.de/newsticker/meldung/DSGVO-Verstoss-Krankenhaus-in-Portugal-soll-400-000-Euro-zahlen-4198972.html, Abfrage: 13.02.2019, 10:36 Uhr.